Gehörüberprüfung

Die Untersuchung erfolgt in einer schalldichten Kabine. Über Kopfhörer und einen sogenannten Knochenleitungshörer werden von Tongeneratoren erzeugte Töne von 125 – 8000 Hz angeboten. Die Hörschwelle wird seitengetrennt an beiden Ohren bestimmt. Mit dieser wichtigsten Routinegehöruntersuchung kann der Schweregrad eine Hörstörung festgestellt werden. Zusätzlich kann abgegrenzt werden, ob die Ursache der Schwerhörigkeit im Mittelohr oder im Innenohr lokalisiert ist.

Es wird das Hörvermögen für Zahlwörter und einsilbige Kurzwörter seitengetrennt für beide Ohren bestimmt. Diese Untersuchung ist besonders bei der Verordnung von Hörgeräten wichtig.

Es wird die Schwingungsfähigkeit des Trommelfells und der Druck im Mittelohr gemessen. Ferner wird der Stapediusreflex gemessen. Der Stapediusmuskel , der kleinste Muskel des menschlichen Körpers, wirkt auf die Gehörknöchelchenkette. Die Bestimmung der Stapediusreflexschwelle läßt Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit des Ohres zu.

Mit auf das Lebensalter des Kindes abgestimmte Testverfahren wird das Hörvermögen bestimmt.

Bei dieser hochempfindlichen Untersuchung werden vom Innenohr erzeugte, extrem leise Schallwellen gemessen. Es lassen sich Aussagen über die Funktionsfähigkeit des Innenohrs gewinnen. Da eine Mitwirkung des Patienten nicht erforderlich ist, lassen sich damit Gehöruntersuchungen auch schon bei Neugeborenen und Säuglingen durchführen.

Die Antwort des Gehirns auf einen Hörreiz wird als Änderung der elektrischen Aktivität der Hirnstromkurve bestimmt. Mit dieser Untersuchung wird die Funktion des Hörnervs und der Gehörbahnen im Gehirn abgeklärt.

Es wird die Tonhöhe und die subjektive Lautheit des vom Patienten empfundenen Ohrgeräusches bestimmt.

Anschrift

HNO-Gemeinschaftspraxis
Dr. Brunke | Dr. Leuwer

Paracelsusweg 9
73760 Ostfildern-Ruit

Kontakt

T 0711.44 20 49
F 0711.41 50 75

 

Termine

Termine nur nach Vereinbarung

JETZT ONLINETERMIN VEREINBAREN